Kaufmännisches Recht
BGB - Handelsrecht - Gesellschaftrecht
Die Ausbildung im Überblick
Ausbildungsdauer | 4 Monate |
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Ausbildungsbeginn | Jederzeit |
Lernaufwand | ca. 5 - 6 Stunden pro Woche |
Lernmaterial | 4 Studienbriefe mit Zwischentests und Abschlussprüfung |
Abschluss | Studienbescheinigung mit Aufführung sämtlicher Ausbildungsinhalte, Abschlusszertifikat der Bergischen Wirtschaftsakademie:Kaufmännisches Recht: BGB - Handelsrecht - Gesellschaftsrecht |
Juristisches Wissen wird für jeden Firmenchef, aber auch für Mitarbeiter, die mit der Anbahnung und Abwicklung von Verträgen zu tun haben, immer wichtiger. Der Lehrgang vermittelt und erklärt Ihnen die für Geschäftsleute notwendigen Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches, die rechtlichen Bestimmungen über den kaufmännischen Geschäftsverkehr sowie seiner Organisationsformen. Sie werden in die Lage versetzt, das entsprechende juristische Fachwisssen in Ihre geschäftlichen Entscheidungen mit einfließen zu lassen.
Ihr persönlicher Nutzen
- Sie erlangen fundierte Kenntnisse über die Abwicklung von Vertragsabschlüssen mit Ihren Kunden und Lieferanten,
- Sie lernen, wie Sie Rechte und Pflichten auf die Mitarbeiter Ihrer Firma aufteilen können
- Sie erfahren die wichtigsten rechtlichen Aspekte des Gütertransports und des internationalen Handelsrechts (wichtig für evtl. Geschäfte mit dem Ausland) und
- Sie lernen die Vor- und Nachteile der verschiedenen Gesellschaftsformen einzuschätzen und sind in der Lage, die für Ihre Firma und Ihre Zwecke günstigste Gesellschaftsform zu bestimmen.
Lehrgangsinhalte
Allgemeine Rechtsgrundsätze - Willenserklärung – Vertragsrecht (Angebot, Annahme, Widerrufsrechte etc.) – Unzulässige Rechtsgeschäfte – Leistungspflicht – Leistungsstörungen im Schuldverhältnis – Kaufverträge (Handelskauf, Factoring, Fernabsatzverträge, Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr), Mietvertrag, Dienstleistungsverträge – Handelsrecht – Firma – Handlungsvollmacht – Prokura – Recht und Pflichten im Gütertransport- Internationales Handelsrecht – Wahl der Unternehmensrechtsform – bürgerlich-rechtliche Gesellschaft, oHG, KG, AG, KGaA, GmbH